Die Genossenschaft – Gemeinsam sind wir stark
Geschichte der Genossenschaften
Zum Ende des 19. JH – in der Hochzeit der Industrialisierung – war die Wohnungssituation in den rasch wachsenden Städten desolat. Überall herrschte Wohnungsnot, Überbelegung und hygienische Unterversorgung.
Aber man wusste sich zu helfen: Die ersten Wohnungsgenossenschaften bildeten sich, deren Ziel es war, auf Basis von Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Solidarität (die berühmten drei S) der Arbeiterschicht gesunden und bezahlbaren Wohnraum sowie bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Heute unterscheidet sich ein Unternehmen, das sich Genossenschaft nennt, nicht nur durch die Rechtsform von anderen. Bei einer GmbH oder AG ist es ausschließlich vorgesehen, dass die Gesellschafter oder Aktionäre ihr Geld investieren, um schließlich einen Profit in Form von Dividenden und Renditen zu erwirtschaften.
Anders bei einer Genossenschaft. Hier ist es bereits im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass sie nur zum Wohle ihrer Mitglieder tätig sein darf. Alle Einlagen (Mieten) fließen zurück in die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, ein Profit wird ausdrücklich nicht angestrebt.
Die Vorteile der Genossenschaft
Nutzer von Genossenschaftswohnungen haben „normalen“ Mietern gegenüber den Vorteil, dass ihre Interessen stärker berücksichtigt werden und das Objekt besser gepflegt und gewartet wird. Außerdem haben sie einen Ansprechpartner, der zu festen Zeiten erreichbar ist.
Außerdem sind die Wohnungsnutzer gleichzeitig auch Anteilseigner der Genossenschaft. Somit ist man als Genosse Miteigentümer der Wohnungsgenossenschaft und damit auch der Wohnungen.
Auf der Hauptversammlung hat jedes Mitglied ein Stimmrecht, und zwar nicht nach Höhe der Einlage sondern nach Köpfen. Hier wird der Aufsichtsrat gewählt und der Vorstand berichtet über den Verlauf des Geschäftsjahres.