Die Genossenschaft – Gemeinsam sind wir stark

Geschichte der Genossenschaften

Zum Ende des 19. JH – in der Hochzeit der Industrialisierung – war die Wohnungssituation in den rasch wachsenden Städten desolat. Überall herrschte Wohnungsnot, Überbelegung und hygienische Unterversorgung.

Aber man wusste sich zu helfen: Die ersten Wohnungsgenossenschaften bildeten sich, deren Ziel es war, auf Basis von Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Solidarität (die berühmten drei S) der Arbeiterschicht gesunden und bezahlbaren Wohnraum sowie bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Heute unterscheidet sich ein Unternehmen, das sich Genossenschaft nennt, nicht nur durch die Rechtsform von anderen. Bei einer GmbH oder AG ist es ausschließlich vorgesehen, dass die Gesellschafter oder Aktionäre ihr Geld investieren, um schließlich einen Profit in Form von Dividenden und Renditen zu erwirtschaften.

Anders bei einer Genossenschaft. Hier ist es bereits im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass sie nur zum Wohle ihrer Mitglieder tätig sein darf. Alle Einlagen (Mieten) fließen zurück in die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, ein Profit wird ausdrücklich nicht angestrebt.

Die Vorteile der Genossenschaft

Nutzer von Genossenschaftswohnungen haben „normalen“ Mietern gegenüber den Vorteil, dass ihre Interessen stärker berücksichtigt werden und das Objekt besser gepflegt und gewartet wird. Außerdem haben sie einen Ansprechpartner, der zu festen Zeiten erreichbar ist.

Außerdem sind die Wohnungsnutzer gleichzeitig auch Anteilseigner der Genossenschaft. Somit ist man als Genosse Miteigentümer der Wohnungsgenossenschaft und damit auch der Wohnungen.

Auf der Hauptversammlung hat jedes Mitglied ein Stimmrecht, und zwar nicht nach Höhe der Einlage sondern nach Köpfen. Hier wird der Aufsichtsrat gewählt und der Vorstand berichtet über den Verlauf des Geschäftsjahres.

Informieren Sie sich jetzt über alle Vorteile der Mitgliedschaft in der GEWOGE!

  • Günstiger Wohnraum

    Unsere Mieten sind günstig kalkuliert und liegen in der Regel noch unterhalb des Mietspiegels für Duisburg. Sämtliche Mieteinnahmen werden in den Wohnungsbestand investiert und sichern so dessen Qualität.

  • Lebenslanges Wohnrecht

    Da Sie als Genossenschaftsmitglied Miteigentümer des Wohnraums sind, kann Ihnen niemand wegen Eigenbedarfs kündigen. Somit haben Sie prinzipiell ein lebenslanges Wohnrecht. Gleichzeitig bestimmen Sie selbst, wie lange Sie die Genossenschaftswohnung nutzen wollen und bleiben so flexibel wie ein normaler Mieter.

  • Keine Kaution

    Bei uns zahlen Sie keine Mietkaution. Anstelle dessen erwerben Sie Genossenschaftsanteile.

  • Mitbestimmung

    Sie gestalten, wenn Sie mögen, die Zukunft unserer Genossenschaft mit. Denn Sie verfügen über ein demokratisches Wahlrecht, mit dem Sie die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Verwendung der Gewinne bestimmen können.