Die eigene Wohnung – trotz Ausbildung

Wir gewähren allen jungen Mietern ab dem 18. Lebensjahr einen Mietnachlass auf die Nettokaltmiete in Höhe von bis zu 50,00 €/Monat.

Bedingung: Der Jugendliche muss sich in der Ausbildung oder im Studium befinden und es darf kein weiteres Arbeitsverhältnis bestehen. Dieser Preisnachlass gilt für maximal 5 Jahre.

Voraussetzungen sind:

  • Die Vorlage eines gültigen Studentenausweises oder einen schriftlichen Nachweis vom Ausbildungsunternehmen.
  • Nach sechs Monaten muss uns unaufgefordert ein erneuter Nachweis über das Fortbestehen der Ausbildung vorgelegt werden, damit der Mietnachlass für ein weiteres halbes Jahr gewährt wird.

Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

Jungen Menschen empfehlen wir zur Wohnungssuche den Mieterführerschein, ein Leitfaden speziell für Jugendliche und Azubis. Hier geht`s zum Download